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Ratgeber Auto: Gebrauchtwagenverkauf - Beste Tipps für erfolgreiches Verkaufen

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Ratgeber Auto: Gebrauchtwagenverkauf - Beste Tipps für erfolgreiches Verkaufen

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Tipps für den perfekten Autoverkauf

Gebrauchtwagenverkauf: Was muss man beachten? Wie erzielt man den besten Preis? SPORT1 gibt Ihnen die besten Tipps für einen erfolgreichen Verkauf Ihres Lieblings.
Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens gibt es Einiges zu beachten
Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens gibt es Einiges zu beachten
© Getty Images

Die Möglichkeiten, seinen Gebrauchtwagen zu verkaufen, sind heutzutage vielfältig. Alleine in deutschen Online-Kfz-Börsen gibt es zum Beispiel drei Millionen Angebote. Täglich. Eigentlich sollte es also kein großes Problem sein, seinen alten Schatz zu verkaufen.

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Doch wenn Sie Ihr Auto verkaufen wollen, müssen Sie eine Menge Dinge beachten. Wie bereiten Sie den Verkauf vor? Wie bieten Sie ihr Auto am besten an? Und wie erzielen Sie den besten Preis? Das sind nur ein paar Fragen zum Gebrauchtwagenverkauf.

SPORT1 gibt Ihnen alle Tipps und Hinweise, wie Sie den besten Preis für Ihren "Liebling" erzielen.

Vor dem Verkauf: Der erste Eindruck entscheidet

Der erste Eindruck entscheidet, das gilt auch für das eigene Auto. Deshalb sollte ein geplanter Verkauf zunächst gut vorbereitet werden.

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Heißt: Der technische Zustand sollte einwandfrei sein, Mängel (auch kleinere) sollte man auf jeden Fall ausbessern. In einer Werkstatt, beim TÜV,ADAC oder bei der Dekra kann man sich bescheinigen lassen, dass mit dem Auto alles in Ordnung ist. Die Kosten liegen dabei zwischen 28,80 Euro und 120 Euro. Der Preis hängt immer vom Umfang der Überprüfung ab. Von der Wertigkeit der jeweiligen Gütesiegel unterscheiden sich die drei Anbieter nur minimal. Als Verkäufer kann man sich daher getrost für das niedrigste Angebot entscheiden. Aber grundsätzlich ist solch eine Bescheinigung beim Verkauf immer empfehlenswert.

Für die bestmögliche Optik sollte man folgende Dinge vornehmen:

- Außenreinigung in der Waschstraße

- Innenraumreinigung (Kosten beim Experten: rund 100 Euro)

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- Reifendruck, Öl- oder Kühlwasserstand überprüfen

Das sind alles Investitionen, die sich später beim Preis auszahlen können. Dabei gilt allerdings auch: Die Grenze zum Übertreiben ist fließend, es darf auch nicht der Eindruck erweckt werden, man hätte etwas zu verbergen.

Die große Bühne: Wo biete ich das Auto an?

Vor dem Verkauf gilt es, die Frage zu beantworten: Wo biete ich mein Auto an? Möglichkeiten gibt es viele.

Autohändler
Die einfachste und wohl schnellste Variante: Da der allerdings selbst Nebenkosten hat und an einem Weiterverkauf verdienen will, wird der erzielte Preis dort wohl geringer sein als im privaten Sektor. Dafür ist der Deal schnell und meist problemlos über die Bühne gebracht. Tipp: Auch beim Verkauf beim Händler sollte man sich ein wenig Zeit lassen und mehrere Angebote einholen, denn die können durchaus variieren.

In Zahlung geben
Daneben kann es sich auch lohnen, den alten Wagen als Anzahlung zu nutzen, wenn man sich gleichzeitig einen Neuwagen zulegen will. Der Händler gewinnt so einen neuen Kunden, weshalb er ein bisschen mehr Spielraum beim Preis hat als beim bloßen Ankauf.

Privat
Hier gibt es die Möglichkeit, in Zeitungen Inserate zu schalten, den klassischen Zettel ins Fenster zu hängen oder auf den zahlreichen Online-Portalen.

Preisermittlung: Wie viel ist das Auto noch wert?

Das ist die nächste und zudem entscheidende und wichtigste Frage: Welchen Preis lege ich fest und wie mache ich das? Eine gute Rückmeldung sind die Reaktionen auf den einschlägigen Portalen. Hört man nichts, dürfte der Preis zu hoch sein. Rennen die Interessenten einem die Bude ein, könnte es wiederum am zu niedrigen Preis liegen. Schaut man sich eine Weile um, entwickelt man ein Gefühl für den richtigen Preis.

So finde ich den richtigen Preis:

- Vergleich mit anderen, ähnlichen Gebrauchtwagen

- Rund 65 Prozent Wertverlust nach vier Jahren

- ADAC-Rechner für Mitglieder (Zum ADAC-Rechner)

- Aternative zum ADAC: Rechner der Deutschen Automobil Treuhand (Zum DAT-Rechner)

- Gutachten von TÜV (TÜV Süd und TÜV Nord), ADAC und Dekra

Die wichtigsten Faktoren für den Preis sind:

- Baujahr

- Kilometerstand

- Gesamtzustand des Autos

- Zeitpunkt

Wie zum Beispiel Autoscout24 herausgefunden hat, bringen die Herbst- und Wintermonate den besten Preis. Wer zum Beispiel sein Cabrio loswerden will, sollte das dann tun, wenn es den besten Preis dafür gibt, also im Frühjahr oder Sommer.

Präsentation: So preise ich das Auto am besten an

Wählen Sie den Weg über Inserate oder Online-Portale, sollten nicht nur die Fotos stimmen, sondern auch der Text und alle technischen Angaben.

Viele und detailreiche Fotos sind deshalb unerlässlich und das A und O eines Verkaufs, ohne Fotos sinken die Verkaufschancen auf ein Minimum.

- Verschiedene Perspektiven

- Lieber zu viele als zu wenige Fotos

- Serviceheft und Kilometerstand abbilden

- Ehrlichkeit

Heißt: Beulen können Sie ruhig zeigen. Das erweckt den Eindruck, dass man nichts zu verbergen hat, schafft Vertrauen und ersparte mögliche Diskussionen beim Termin vor Ort. In der heutigen Zeit können Sie auch alle Möglichkeiten ausschöpfen und Ihr Auto mit einem YouTube-Video vorstellen.

Der Text wiederum sollte

- die Vorteile des Fahrzeugs hervorheben

- alle besonderen Ausstattungsmerkmale und Besonderheiten sowie Mängel und Schäden erwähnen

- verständlich, übersichtlich und sinnvoll formuliert sein.

Besichtigungstermin: Nicht unter Druck setzen lassen

Ist ein potenzieller Käufer an Ihrem Schatz interessiert, wird er sich das Auto vor Ort anschauen wollen.

Ganz wichtig: Nicht unter Druck setzen oder beschwatzen lassen. Man muss bei einem Privatverkauf damit rechnen, dass verhandelt wird, das gehört dazu.

Es gibt aber auch potenzielle Käufer, die den Wagen schlechtreden oder aufdringlich werden. Dann sollte der Termin sofort beendet werden. Auch typische Fragen wie „Was ist Ihr letzter Preis?“ können kommen.

Auch davon sollten Sie sich nicht beeindrucken lassen. Sie sollten deshalb bestmöglich vorbereitet sein, sich mit Ihrem Schatz auskennen und wissen, was das Auto wert ist. Von dem Preis sollten Sie auch nicht abrücken.

Die Probefahrt: Rechtliche Dinge beachten

Wer ernsthaftes Interesse an dem Auto hat, wird eine Probefahrt machen wollen. Dabei sollten Sie als Verkäufer grundsätzlich immer mitfahren und den Fahrzeugbrief als Besitzurkunde zuhause lassen. Den Führerschein des Interessenten sollten Sie sich auch zeigen lassen. Die Probefahrt können Sie dann nutzen, um weitere Fragen zu beantworten.

Vorab sollten Sie aber auch klären, was im Ernstfall passiert, also bei einem Unfall oder bei einem Bußgeld. Versicherungen bieten dafür Probefahrtvereinbarungen an. (Probefahrtvereinbarung als Download)

Grundsätzlich gilt: Der Probefahrer haftet für Schäden, die während seiner Fahrt passieren.

Der ADAC rät, das Fahrzeug abgemeldet zu verkaufen. Für eine Probefahrt braucht man dann ein Kurzzeitkennzeichen. „Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, ist er für die Versicherung nicht ermittelbar oder zahlt den Versicherungsbeitrag nicht, besteht die Gefahr, dass der Verkäufer die Versicherungsprämie noch bis zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres weiterzahlen muss“, sagt Dr. Markus Schäpe, juristischer Leiter des ADAC. Es ist zwar theoretisch möglich, dass der Verkäufer die an den Versicherer gezahlte Versicherungsprämie vom Käufer zurückfordert. In der Praxis ist die Erfolgsaussicht einer solchen Forderung aber oft begrenzt, wenn der Käufer zum Beispiel nicht mehr ermittelbar oder mittellos ist.

Der Kaufvertrag: Tipps und Tücken

Vorsicht Falle: Sie sollten Fahrzeug und Papiere erst aus der Hand geben, wenn Sie den Kaufpreis in voller Höhe erhalten haben. Und zwar am besten in Form von Bargeld oder in Form eines bankbestätigten Schecks. Es gibt beim Autokauf und -verkauf einige Betrugsmaschen, auf die man reinfallen kann. Der ADAC hat zum Schutz vor schwarzen Schafen einige Tipps zusammengestellt. (Zu den ADAC-Tipps)

Kommt es zu einer Einigung, wird der Kaufvertrag abgeschlossen. Der ADAC bietet zum Beispiel Vordrucke an. (Der ADAC-Vordruck als Download)

Als privater Verkäufer kann man die Gewährleistung ausschließen. Bedeutet: Im Gegensatz zu gewerblichen Händlern müssen Sie für Mängel an dem Fahrzeug nicht haften, Schäden können also nicht geltend gemacht werden. Verschweigen dürfen Sie Ihnen selbst bekannte Mängel aber nicht, das wäre sonst eine arglistige Täuschung. Die muss Ihnen der Käufer nachweisen.

Was Sie als Verkäufer wissen sollten: Die bekannte Formulierung „Gekauft wie gesehen“ ist nicht gleichbedeutend mit einem umfassenden Gewährleistungsausschluss. Denn dadurch werden lediglich offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Nicht aber Mängel, die man als Laie im Rahmen einer normalen Besichtigung nicht erkennen kann. Sie sollten dann besser die Formulierung „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ nutzen.

Zum Verkauf gehört auch die Übergabe aller Unterlagen. Dazu gehören Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief), alle Schlüssel für das Auto, die Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und das Serviceheft. Legen Sie auch Garantiebescheinigungen, Wartungs- oder Reparaturrechnungen sowie Abnahme-Berichte und Zulassungsbescheinigungen, falls am Auto etwas verändert wurde, dazu.

So läuft die Um- und Anmeldung

Was die Um- und Anmeldung betrifft, ist man als Verkäufer dafür zuständig. Oft übernimmt das in der Praxis aber der Käufer. Auch solche Vereinbarungen müssen Sie im Kaufvertrag schriftlich festhalten. Dort sollten auch Datum und Uhrzeit vermerkt werden, damit Sie im Zweifelsfall nachweisen können, ab wann das Auto nicht mehr Ihnen gehörte. Sie sollten zudem die eigene Versicherung und die Zulassungsstelle informieren, dass der Wagen verkauft wurde.

Möglicher Fallstrick: In der Regel geht die Kfz-Versicherung auf den Käufer über und Sie können die Versicherung erst einmal nicht selbst kündigen, bis der Käufer eine neue Versicherung abgeschlossen hat oder die alte übernommen hat.

Verursacht der Käufer in der Übergangszeit einen Unfall, springt die Versicherung zwar ein, die Kosten wie zum Beispiel die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zahlen aber erst einmal Sie. Für die Beiträge und die Kfz-Steuer gilt das ebenso, bis der Käufer das Auto tatsächlich umgemeldet hat. Auch die Verpflichtung zur sofortigen Ummeldung und Übernahme eventueller Schäden können Sie im Kaufvertrag festhalten, müssen die Kosten im schlimmsten Fall aber womöglich einklagen, weil der Käufer nicht zahlen kann oder will.

Am einfachsten ist es deshalb, wenn Sie den Wagen vor dem Verkauf abmelden und mit einem Kurzzeitkennzeichen ausstatten. Die Abmeldung ist in einer Zulassungsstelle möglich. Benötigt werden dafür Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sowie die Kennzeichen. (Hier finden Sie eine Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe)