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Ratgeber Auto: Führerschein Umtausch - Vom rosa Lappen zum EU-Führerschein

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Ratgeber Auto: Führerschein Umtausch - Vom rosa Lappen zum EU-Führerschein

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Führerscheinumtausch leicht gemacht

Über 43 Millionen Führerscheine müssen umgetauscht werden. Aber die neuen EU-Lizenzen gibt es nicht kostenlos und nicht jede Fahrberechtigung wird automatisch übertragen.
Der rosafarbene Papierführerschein ist bald Geschichte, weil alle Autofahrer den EU-Führerschein im Scheckkartenformat bekommen sollen
Der rosafarbene Papierführerschein ist bald Geschichte, weil alle Autofahrer den EU-Führerschein im Scheckkartenformat bekommen sollen
© Andrea Warnecke
von dpa

Wer heute noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein unterwegs ist, muss sich auf kurz oder lang von ihm trennen. Der Umtausch zum Scheckkartenformat ist Pflicht - für die einen früher, für die anderen später.

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Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die Deutschland nun umsetzt. Bis spätestens 19. Januar 2033 sind alle Führerscheine umzutauschen, die vor Mitte Januar 2013 ausgestellt wurden. Abhängig vom Geburtsjahr des Besitzers oder Ausstellungsjahr des Dokuments müssen viele Lappen schon eher eingetauscht werden.

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Das betrifft unzählige Autofahrer: Es gehe um rund 15 Millionen Papierführerscheine aus der Zeit bis 1998 und weitere 28 Millionen Plastikkarten, die zwischen Januar 1999 und 2013 ausgestellt wurden, schätzt Gerrit Reichel vom Automobil-Club Verkehr (ACV). Mit dem Umtausch werden die alten Fahrklassen endgültig zu Grabe getragen.

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Keine Fahrerlaubnis geht verloren

"Statt der alten Fahrerlaubnisklasse 3 hat der Führerscheininhaber zukünftig die Pkw-Klassen B, BE, C1, C1E, M, und L auf seiner Karte stehen", erläutert Jürgen Kopp von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. "Hat er die Prüfung vor dem 1. April 1980 gemacht, kommen auch noch die Zweiradklassen A1 und AM dazu."

Jürgen Kopp ist im geschäftsführenden Vorstand der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF)
Jürgen Kopp ist im geschäftsführenden Vorstand der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF)

Niemand muss laut Kopp aber befürchten, durch den Umtausch seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Dies sei rechtlich gar nicht möglich.

Allerdings werden Fahrberechtigungen, die per Antrag erteilt werden, nicht automatisch auf den neuen EU-Führerschein übertragen. Besitzer eines alten 3er-Führerscheins zum Beispiel konnten über den Zusatz CE 79 Lastzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 18,5 Tonnen fahren.

Die Behörden geben Auskunft

"Diese Fahrberechtigung gibt es beim Umtausch nur auf gesonderten Antrag. Ab dem 50. Lebensjahr ist hierzu außerdem eine Gesundheitsuntersuchung notwendig", erklärt Kopp.

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Einen Nachweis über alle erlangten Fahrberechtigungen erhält man im Zweifel immer über eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

Wer die Fahrprüfung ab dem 1. April 1986 in einem Automatikwagen abgelegt hat, darf auch weiterhin keinen Schaltwagen fahren. Dies wird im neuen Führerschein durch die Schlüsselzahl (SZ) 78 vermerkt. Wer hingegen zwischen dem 1. Januar 1983 und 31. März 1986 die Prüfung im Automatikwagen gemacht hat und noch eine entsprechende Eintragung in seinem grauen Führerschein vorfindet, kann beruhigt sein. "Diese Eintragung wird es im neuen Kartenführerschein nicht mehr geben", sagt Jürgen Kopp.

Ein aktuelles Passfoto ist nötig

Grundsätzlich geben diese klein aufgedruckten Zahlen in dem neuen Führerschein über Einschränkungen oder Erweiterungen Auskunft. Eine Übersicht zu den Zahlen bieten Fahrschulen und Verkehrsklubs, der ADAC hat online eine zusammengestellt.

Für den Umtausch sind ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie der Personalausweis oder der Reisepass notwendig.

Der neue EU-Führerschein ist im Gegensatz zu den bisherigen nicht mehr unbegrenzt gültig. Nach 15 Jahren muss das ausgestellte Dokument erneuert werden. Auch das neue Dokument wird dann laut ADAC wieder ohne Prüfung und Gesundheitsuntersuchung ausgestellt.

Umsonst gibt's den neuen Führerschein nicht

Kritik ruft hervor, dass der Umtausch des Führerscheins nicht kostenlos ist. "Die 25 Euro sind einer von mehreren unerfreulichen Aspekten bei diesem Zwangsumtausch", moniert ACV-Mann Reichel.

Daniela Mielchen ist Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg
Daniela Mielchen ist Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg

Wer den Umtauschtermin verstreichen lässt und bei einer anschließenden Kontrolle keinen neuen EU-Führerschein vorzeigen kann, riskiere nach jetzigem Stand ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro, erklärt Verkehrsrechtlerin Daniela Mielchen aus Hamburg.

Eine Aufforderung per Post zum Umtausch wird es laut ADAC nicht geben. Jeder Autofahrer ist selbst gefordert, sich darum zu kümmern.