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Ratgeber Auto: Das richtige Verhalten bei einem Unfall

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Ratgeber Auto: Das richtige Verhalten bei einem Unfall

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Das richtige Verhalten bei einem Unfall

Was tun, wenn es im Straßenverkehr gekracht hat? Zuerst gilt: Ruhe bewahren. Und die Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Unfall beherzigen, die SPORT1 zusammengetragen hat.
SPORT1 gibt Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Unfall
SPORT1 gibt Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Unfall
© Imago

Eine Millisekunde reicht, und es kann bereits zu spät sein. Vielleicht war man kurz abgelenkt, einen Moment lang unaufmerksam, oder aber ein anderer Verkehrsteilnehmer hat nicht aufgepasst: Unfälle sind schnell passiert, sie sind im Straßenverkehr leider an der Tagesordnung. Wichtig ist es aber vor allem, dass man anschließend einen kühlen Kopf behält.

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Ist der erste Schreck verflogen, gilt es, sich zu sammeln und an die Tipps zu denken, die SPORT1 zum richtigen Verhalten nach einem Unfall zusammengestellt hat.

Tipp 1: Die Unfallstelle sichern

Es mag sein, dass man nicht sofort und automatisch daran denkt, doch wichtig ist es, erst einmal andere Verkehrsteilnehmer zu warnen, damit der Unfall nicht weitere Menschen gefährdet.

Heißt: Licht am Auto an-, Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen und Warnweste anziehen. So kann man am besten auf die Unfallstelle aufmerksam machen. Auf Landstraßen gelten für das Warndreieck 100 Meter Abstand zur Unfallstelle, auf Autobahnen sind es 200 Meter. Außerdem sollten andere Autoinsassen nicht im Fahrzeug bleiben, sondern sich in Sicherheit bringen.

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Tipp 2: Erste Hilfe

Wurde bei dem Unfall jemand verletzt? Dann sollte Erste Hilfe geleistet werden. Keine Ahnung mehr, wie das korrekt funktioniert? Dann auf jeden Fall mit einem Erste-Hilfe-Kurs die Kenntnisse auffrischen.

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Ansonsten wird professionelle Hilfe durch den Rettungsdienst unter der 112 oder auch über eine Notrufsäule verständigt. Beim Anruf gilt es, die Rettungskräfte bestmöglich ins Bild zu setzen: Wer ruft an? Wo ist die Unfallstelle? Was ist passiert? Wie viele Menschen sind verletzt? Bis die Rettungskräfte eintreffen, sollte man sich so gut wie möglich um die Verletzten kümmern. Wichtig: Die Verletzten, sofern möglich, so wenig wie möglich bewegen oder umlagern.

Tipp 3: Polizei rufen

Ruft man die Polizei oder nicht? Klar ist: Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und mit erheblichem Sachschaden muss die Polizei zwingend gerufen werden, ebenso bei Unfällen auf der Autobahn, mit Miet- oder Firmenwagen, bei Unfallbeteiligten, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, wenn Unfallflucht begangen wurde oder man sich nicht einig wird über die Schuldfrage.

Kommt der Unfallgegner aus dem Ausland oder ist das Auto im Ausland zugelassen, ist es ebenfalls ratsam, die Polizei zu rufen. Auch bei kleineren Blechschäden kann es nicht schaden, wenn die Polizei den Unfall aufnimmt. Denn das macht die anschließende Regulierung des Schadens einfacher. Bei Bagatellschäden ist sie aber nicht verpflichtet, auszurücken.

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Eine weit verbreitete Irrannahme: Dass die Autos nach einem Unfall nicht wegbewegt werden dürfen. Denn bei kleineren Schäden kann und sollte die Fahrbahn so schnell wie möglich für den Verkehr geräumt werden.

Dann weiß aber keiner, wie der Unfallort aussah? Kein Problem, denn dafür gibt es Tipp 4.

Tipp 4: Beweisfotos machen

Wird die Polizei nicht angerufen, ist es ratsam, die Beweise selbst zu sichern. Heißt: Fotos vom Unfallort machen. Alles, was damit zu tun hat, also auch Glassplitter oder Bremsspuren. Und die ganze Szenerie am besten aus verschiedenen Richtungen, damit ein guter Überblick über die Situation verschafft wird, um die Rekonstruktion zum Beispiel für Versicherungen zu vereinfachen.

Falls möglich, auch aus erhöhter Position. Noch ein Tipp: Ein Lineal im Handschuhfach mitführen. Denn das kann für einen Referenzwert für Entfernungen hilfreich sein. Sind keine Fotos möglich, kann auch eine Skizze angefertigt werden.

Tipp 5: Unfall dokumentieren

Automobil-Clubs bieten Unfallbericht-Protokolle an, mit denen man nach einem Unfall das Geschehene dokumentieren kann. Dazu gehören Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls sowie die Daten der Beteiligten, sprich: Name, Anschrift, Telefonnummer des Unfallgegners und des Halters, der möglicherweise jemand anderes ist, dazu die Daten der Unfallfahrzeuge. Auch mögliche Zeugen gehören dazu sowie die jeweiligen Versicherungen. Der Unfallbericht dient als Dokumentation für die Schadensregulierung. Vor allem auch dann, wenn die Polizei nicht gerufen wurde.

Hat man erwähnte Protokolle nicht zur Hand, tut es auch ein schlichter Zettel. Wichtig: Am Ende muss der von allen Beteiligten unterschrieben werden. Noch wichtiger: Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, das kann zu Problemen mit der Versicherung führen.

Tipp 6: Wer räumt die Unfallstelle?

Bei größeren Unfällen übernimmt die Feuerwehr die Beseitigung. Ansonsten ist es Sache der Unfallbeteiligten, Blechteile oder Scherben wegzuräumen. Sind die Autos nicht mehr fahrtüchtig, müssen sie abgeschleppt werden, was die jeweilige Versicherung übernimmt.

Tipp 7: Fahrerflucht vermeiden

Man ist ein bisschen in Eile, hat noch einen Termin, und ausgerechnet dann streift man beim Ausparken ein anderes Auto. Ärgerlich, doch der Schaden ist so gering – reicht da nicht ein Zettel hinter der Windschutzscheibe mit allen wichtigen Angaben?

Nein, das reicht leider nicht. Das wäre Fahrerflucht, und das ist eine Straftat. Stattdessen sollte man vor Ort erst einmal auf den Unfallgegner warten, 30 Minuten gelten als Richtzeit. Gleichzeitig muss der Unfall auch bei der Polizei gemeldet werden.

Tipp 8: Versicherung benachrichtigen

Den Unfall sollte man seiner Versicherung so schnell wie möglich melden, maximal eine Woche Zeit hat man dafür. Bei Unfällen mit tödlichem Ausgang sind es nur 48 Stunden. Ist man nicht der Verursacher, wird die gegnerische Versicherung das weitere Vorgehen besprechen, die eigene Versicherung sollte trotzdem informiert werden.

Für die Meldung des Schadens beziehungsweise des Unfalls haben die Versicherungen in der Regel eine Hotline eingerichtet. Für das richtige Verhalten hilft zudem ein Blick in die Vertragsunterlagen. In der Regel übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallopfers, wozu neben dem Fahrzeugschaden auch Mietwagenkosten beziehungsweise Nutzungsausfall und Gutachterkosten gehören. Die Kaskoversicherung trägt den Schaden des Fahrers, der Schuld war.

Tipp 9: Arzt konsultieren und Anwalt aufsuchen

Ist es nicht bei Bagatellschäden geblieben, sollte bei Verletzungen oder Schmerzen ein Arzt aufgesucht werden. Er kann die gesundheitlichen Folgen gerichtsfest dokumentieren.

Und: Einen Anwalt kann man ebenfalls aufsuchen. Die Kosten dafür übernimmt der Unfallgegner entsprechend seiner Haftungsquote beim Unfall. Heißt: Besteht eine Haftungsquote von 50/50, zahlt die Versicherung auch nur die Hälfte der Kosten. Für den Rest muss man selbst aufkommen.