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Auto: Dashcam - Informationen, News, Wissenswertes

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Auto: Dashcam - Informationen, News, Wissenswertes

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Dashcams: Spione hinter der Windschutzscheibe

Eine eingebaute Kamera im Auto erleichtert im Falle eines Unfalls die Frage nach dem Schuldigen. SPORT1 hat alle wichtigen Informationen zu den Dashcams.
Dashcams werden zumeist an der Windschutzscheibe befestigt
Dashcams werden zumeist an der Windschutzscheibe befestigt
© Picture Alliance
SPORT1
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von SPORT1

Wenn es bei Verkehrsunfällen zu Schäden kommt, stellt sich Frage nach dem Schuldigen. Gibt es außer den Fahrern und eventuell Insassen keine Unfallzeugen, steht meist Aussage gegen Aussage. Wie praktisch wäre es da, würde jedes Fahrzeug über eine eingebaute Kamera verfügen.

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Aber sind diese sogenannten "Dashcams" überhaupt erlaubt? Und in welchen Situationen dürfen die aufgezeichneten Bilder verwendet werden? SPORT1 verrät Ihnen alles, was Sie über Dashcams wissen müssen.

Was sind Dashcams?

Dashcams sind kleine Kameras, die in oder an Fahrzeugen angebracht werden und während der Fahrt Bild- und Videoaufnahmen anfertigen. Die meisten Modelle arbeiten ohne Tonaufnahme. Es gibt aber auch Kameras, die Geräusche im Fahrzeuginneren aufzeichnen.

Mit Dashcams kann das Geschehen auf der Straße aufgenommen werden. Das hilft, wenn Sie durch eine interessante Landschaft fahren und diese verewigen möchten. Aber auch bei gefährlichen Situationen auf der Autobahn, wie etwa Dränglern, spielen Dashcams eine wichtige Rolle. Die Aufzeichnungen können später als Beweis dienen und zum Beispiel das Kennzeichen eines anderen Wagens festhalten.

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Wo werden Dashcams angebracht?

Dashcams können grundsätzlich für jedes Fahrzeug verwendet werden. Theoretisch können Sie die kleine Kamera auch am Fahrrad oder an einem Motorrad montieren. Die meisten Dashcams finden aber in Kraftfahrzeugen Verwendung.

Besonders kompakte Modelle werden am Rückspiegel angebracht, für andere Modelle gibt es Halterungen für das Armaturenbrett. Ganz ohne separates Gerät lässt sich auch das eigene Smartphone für die Aufzeichnung der Fahrt verwenden. Es gibt Modelle, die dauerhaft aufzeichnen und Modelle, bei denen die Aufnahme nur bei Erschütterungen in einer bestimmten Stärke erfolgt. Die Kameras nutzen G-Kraft-Sensoren, um die Beschleunigung beziehungsweise Verzögerung messen zu können und die Aufzeichnung bei Unfällen auszulösen.

Dashcam mit dem Handy verbinden und steuern – geht das?

Neben der Tastensteuerung an der Kamera, können viele Modelle auch über eine App oder sogar per Sprachsteuerung bedient werden. Die Verbindung zum Smartphone erfolgt dabei über ein in die Dashcam integriertes WiFi, wie zum Beispiel bei den meisten Modellen von Nextbase.

Sind Dashcams in Deutschland überhaupt legal?

Die Verwendung von Dashcams ist in Deutschland umstritten. Das Anbringen einer Autokamera ist grundsätzlich erlaubt. Demgegenüber steht der Datenschutz. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut, das durch das Bundesdatenschutzgesetz gesichert wird. Schließlich möchte nicht jeder unbemerkt und unwissentlich in der Öffentlichkeit gefilmt werden. Das aber dürfte bei Dashcams passieren, die im Straßenverkehr eingesetzt werden. Aus diesem Grund sehen die Landesdatenschutz-Behörden den Einsatz von Dashcams kritisch.

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Schutzwürdige Interessen müssen gewahrt bleiben

Das zuständige Gesetz, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), erlaubt Aufnahmen, sofern schutzwürdige Interessen vorliegen. Die Angst vor Unfällen und dem Verhalten anderer Straßenverkehrsteilnehmer genügt grundsätzlich nicht.

Dauerhaftes Filmen ohne Anlass ist in jedem Fall nicht erlaubt. Anders könnte es bei Dashcams aussehen, die nur in bestimmten Situationen filmen. Einige Modelle verfügen zum Beispiel über Sensoren, die Kollisionen messen können. Sie speichern die Aufnahme nur, wenn das Fahrzeug auf einen Widerstand trifft. Der Dashcam-Einsatz ist somit im öffentlichen Raum in diesen engen Grenzen erlaubt.

Im Alltag stellt sich natürlich die Frage, wie mit der rechtlichen Situation umzugehen ist. Zur besseren Orientierung haben wir daher einen kleinen Leitfaden für Sie verfasst.

Unsere Empfehlung:

  • Kauf und Installation einer Dashcam sind grundsätzlich erlaubt
  • Private Naturaufnahmen oder Urlaubsvideos sind erlaubt und können auch auf öffentlich zugänglichen Plattformen geteilt werden Aufnahmen im öffentlichen Raum, auf denen sich weder Personen noch personenbezogenen Daten befinden, sind unbegrenzt zulässig
  • Das gezielte  Filmen von Grundstücken oder Personen ist ein Eingriff  in die Privatsphäre, der rechtlich geahndet wird
  • Zufällige Aufnahmen einer Personengruppe oder eines Fahrzeugs sind in der Regel unproblematisch
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig. Bedenken Sie, dass die Aufnahmen auch gegen Sie verwendet werden können
  • Nutzen Sie am besten Dashcams, die erst in Gefahrensituationen aktiv aufzeichnen 

Fazit: Die rechtliche Situation in Deutschland ist nicht eindeutig. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Datenschutzbehörde, ob ein Bußgeld verhängt wird oder nicht. Wird nur bei wichtigen Anlässen gefilmt, ist der Einsatz wohl erlaubt.

Sind Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht verwertbar?

Unfälle sind schnell passiert und die Schuldfrage meist schwer zu klären. Dashcams könnten dabei eine wichtige Beweisfunktion übernehmen. Aber sind Dashcam-Aufzeichnungen vor Gericht überhaupt verwertbar?

In einem Grundsatzurteil (VI ZR 233/17) im Mai 2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Licht in die Angelegenheit gebracht. Die Richter entschieden, dass die Aufnahmen von Dash-Cams künftig vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden müssen. Doch das heißt nicht automatisch, dass sie auch verwertet werden. Wichtig ist im Einzelfall, ob die Interessen des Klägers oder des Beklagten überwiegen. Die Richter waren sich einig, dass eine permanente und grundlose Aufzeichnung nicht erforderlich ist und gegen den Datenschutz verstößt. 

Hinweis: Das Urteil des BGH ist nicht als Freifahrtschein zu verstehen. Hilfssheriffs, die permanent den Straßenverkehr filmen und Verstöße anderer zur Anzeige bringen, dürften bei der Interessenabwägung schlechte Chancen haben. Das Urteil des BGH bezieht sich auf Unfälle, an denen Sie selbst beteiligt sind.

Dashcam-Aufnahmen können auch Sie selbst belasten

Da Sie sich mit den Aufnahmen unter Umständen auch selbst belasten können, ist Vorsicht angebracht. Entdeckt die Polizei zum Beispiel nach einem Unfall eine Dashcam im Auto, kann sie diese beschlagnahmen.

Belastet die Aufnahme Sie als Besitzer der Kamera, können Sie sich nicht auf Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung berufen. Schließlich haben Sie die Kamera freiwillig installiert. Gleiches gilt, wenn das Gericht aus Ihren Dashcam-Aufnahmen andere Schlüsse zieht als Sie. Aus einem vermeintlichen Vorteil wird so schnell ein Nachteil.

So etwa in einem Urteil des AG München von 2013 (343 C 4445/13). Ein Fahrradfahrer hatte in einem Gerichtsverfahren die Aufnahmen seiner Dashcam verwenden wollen. Bei der Auswertung der Videos stellte sich jedoch heraus, dass er den Unfall überwiegend selbst verschuldet hatte.

Dashcam-Aufnahmen speichern - Was und wieviel darf gespeichert werden?

Sie möchten mit der Dashcam lediglich Landschaftsaufnahmen machen? Kein Problem. Erst, wenn Sie Daten, wie Menschen, Hausnummern oder KFZ-Kennzeichen aufzeichnen, verstoßen Sie möglicherweise gegen Persönlichkeitsrechte. Das hängt zum Beispiel davon ab, ob Personen rein zufällig ins Bild geraten oder gezielt gefilmt werden. Letzteres ist in jedem Fall unzulässig.

Wie lange dürfen die Daten gespeichert werden?

Das Datenschutzrecht stellt hier zwei Forderungen. So dürfen Aufnahmen …

1. … nicht dauerhaft sein.

2. … nicht grundlos gemacht werden.

Werthaltige Dashcams beginnen automatisch mit der Aufnahme, sobald Sie das Auto starten. Viele Dashcams haben eine sogenannte Loop-Funktion. Dabei macht die Kamera Video-Schleifen, die regelmäßig überschrieben werden. Erst bei einem plötzlichen Beschleunigen oder Bremsvorgängen wie bei einem Zusammenstoß speichert die Dashcam die aktuelle Aufnahme. Damit handelt es sich zumindest nicht um dauerhafte Aufnahmen, sondern um anlassbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechtes.

Dashcam-Daten in der Cloud abspeichern

Normalerweise speichern die Kameras das Videomaterial auf einer SD-Karte.Problematisch wird das, wenn die Dashcam bei einem Unfall Schäden nimmt. Wie kommen Sie dann an die Aufzeichnungen? Einige Anbieter liefern die Kameras mit Cloud-Speicher. Videos werden in dieser abgelegt und können nach einem Unfall über eine App oder einen Cloud-Account abgerufen werden. Modelle, die einen Cloud-Speicher anbieten, sind zum Beispiel:

  • Dashcam von Nexar mit 23 GB SD-Karte und Cloudspeicher
  • BlackVue DR900S-2CH mit 16 GB Micro-SD und Cloudspeicher

Generell lässt sich sagen, dass bisher wenige Anbieter diesen Service haben. Da die Cloud-Technologie sich aber ständig weiterentwickelt, werden zukünftig sicherlich andere nachziehen.

Hinweis: Achten Sie jedoch darauf, dass die Cam nicht dauerhaft Daten auf die Cloud überträgt. Laut Datenschutzrecht dürfen nur die Aufnahmen des Unfalls gespeichert werden. Aufzeichnungen, die darüber hinausgehen, haben auf der Cloud nichts verloren.

Bei Unfall: Wie läuft die Übergabe? Komplette Dashcam oder Speicherkarte?

Nach einem Unfall stellt sich die Frage, wie das Dashcam-Material am besten ausgewertet werden kann. Sowohl für die Polizei als auch die Versicherung können die Aufzeichnungen wertvoll sein, um den Unfallverursacher zu ermitteln. Da der Einsatz einer Dashcam aber rechtlich problematisch ist, sollten Sie das genaue Vorgehen mit einem Rechtsbeistand besprechen. Die Ermittlungsbehörden entscheiden dann im Einzelfall, ob die Speicherkarte als Beweismittel genügt oder ob die komplette Dashcam übergeben werden soll.

Kann ich auch nach hinten filmen und damit z.B. Drängler melden?

Die meisten Modelle, zum Beispiel von Garmin oder Rollei, zeichnen nur auf, was sich vor dem Fahrzeug abspielt. Schließlich passieren die meisten Unfälle in der Vorwärtsbewegung. Bei einem Auffahrunfall am eigenen Wagen hilft diese Perspektive allerdings nicht. Die aufgezeichneten Bilder zeigen nicht, dass der Hintermann schuld ist. Deswegen gibt es Modelle, die zwei Kameras für vorne und hinten bieten, auch Dual-Dashcams genannt.

Auch wenn sich mit einer Dashcam im Heckbereich zwar zu dicht Auffahrende aufzeichnen lassen, ist das melden von Dränglern leider recht erfolglos. Relevant werden die Aufzeichnungen erst dann, wenn es durch den Drängler zu einem Unfall gekommen gekommen ist. Oder das Verhalten des Dränglers so gravierend für Ihre Psycho war, dass es mit einer körperlichen Zwangseinwirkung vergleichbar wäre. Das gefährlich nahe Auffahren des Hintermanns allein, reicht nämlich noch nicht für eine Anzeige wegen Nötigung.

Einziger kleiner Nachteil ist, dass die Heckkamera meist etwas leistungsschwächer als die Frontkamera ist. Die Auflösung reicht aber aus, um z.B. beim Einparken zu helfen. Eine solide Heckkamera bietet zum Beispiel die Mirror Dashcam von Nextbase. Beachten Sie dabei nur, dass das permanente Filmen nicht erlaubt ist.

Darf ein Dashcam-Video auf sozialen Netzwerken veröffentlicht werden?

Vielleicht kennen Sie Dashcam-Videos von rasendem Autofahren aus YouTube oder Facebook. Diese Aufnahmen stammen in der Regel aus den USA oder aus Russland, wo Dashcams erlaubt sind und gerne für waghalsige Experimente verwendet werden. Die rechtliche Situation in Deutschland sieht dagegen anders aus: Wer hierzulande Dashcam-Aufnahmen im Web veröffentlich, auf denen Personen oder Fahrzeugkennzeichen zu sehen sind, verletzt die Persönlichkeitsrechte anderer Personen und kann dafür belangt werden. Im schlimmsten Fall drohen Abmahnungen und Bußgelder in Höhe von bis zu 300.000 €. Nur wenn die Bilder ausschließlich privat genutzt werden, sind keine Strafen zu befürchten.

Dashcam im Ausland – ist das erlaubt?

Wenn Sie bereits eine Dashcam installiert haben, sollten Sie sich vor Auslandsfahrten unbedingt darüber informieren, ob diese erlaubt sind oder nicht. Die Verwendung von Dashcams ist in den europäischen Ländern nämlich unterschiedlich geregelt. Während Frankreich, Italien oder Spanien Kameras an Fahrzeugen zulassen, ist die rechtliche Situation in der Schweiz ähnlich kompliziert wie hier in Deutschland.

Grundsätzlich dürfen Dashcams in der Schweiz  zwar montiert werden, laut dem eidgenössischen Schweizer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) verstößt jedoch  das Filmen in der Öffentlichkeit gegen das Datenschutzrecht. Besonders streng ist Österreich: Die Aufzeichnung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Es sei denn die Aufnahmen sind zu rein privaten oder familiären Zwecken gemacht worden. Bei Verstößen gegen das österreichische Datenschutzrecht reagieren die Behörden streng. Hier sollen schon 10.000 Euro Strafe für die Verwendung einer Autokamera verhängt worden sein.

Übersicht zu den Regelungen im europäischen Ausland

Österreich Eingeschränkt erlaubt. Dashcams unterliegen der Meldepflicht und dem Registrierungsverfahren für Videoüberwachung.

Schweiz, Luxemburg, Belgien, Portugal Verboten.

Tschechien, Serbien, Spanien, Ungarn Erlaubt. Kamera sollte nur mit geringer Auflösung verwendet werden. Nicht verwendete Daten sollten spätestens nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein.

Frankreich, Dänemark, Finnland, Bosnien-Herzegowina Erlaubt. Bei Verwendung vor Gericht sind die Unfallbeteiligten jedoch unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren.

Polen, Schweden Erlaubt. Kamera muss leicht zu entfernen sein und die Aufnahmen regelmäßig überschrieben werden.

Italien, Niederlande, Norwegen, Malta, Großbritannien Für den privaten Gebrauch erlaubt. Der Fahrer darf nicht von der Kamera abgelenkt werden.

Wir empfehlen generell, sich bereits vor der geplanten Anreise über die Regelungen im Zielland zu informieren. Wer plant, in Zukunft eine Dashcam einzusetzen, sollte mögliche Änderungen im Blick behalten. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die rechtliche Situation in den nächsten Jahren noch wandelt.

Smartphone als Dashcam verwenden

Auch wenn die günstigsten Dashcams bereits für ca. 30 € zu haben sind, ist die Nutzung des eigenen Smartphones oder eines Ersatzhandys kostensparender. Zudem haben die meisten Smartphones eine gute bis sehr gute Auflösung, die teilweise sogar den teuren Dashcams überlegen sind. Alles was Sie benötigen, um aus Ihrem Smartphone eine vollwertige Dashcam zu machen, sind:

  1. Smartphone

Wichtig bei der Nutzung eines Smartphones als Dashcam ist, dass dieses über eine gute Kamera-Auflösung verfügt. Zudem sollten Sie genügend freien Speicher (mind. 2-3 Gigabyte) besitzen, da nicht alle Dashcam-Apps das Videomaterial auf einer SD-Karte abspeichern können.

  1. Handyhalterung

Bei der passenden Handyhalterung empfiehlt sich ein Modell, welches möglichst nah an der Scheibe platziert werden kann. Am besten gelingt das bei Halterungen mit einem Saugnapf, Magneten oder Klebepad. Achten Sie zudem darauf, dass der Blickwinkel auf die Straße optimal eingestellt ist. Gute und qualitativ hochwertig verarbeitete Handyhalterungen gibt es schon für ca. 20 €. Günstigere Modelle haben oft den Nachteil, dass sie schnell an Halt verlieren und als Folge dessen die Aufnahmen verwackeln.

  1. USB-Steckdose oder USB-Ladegerät

Da die Kamera Ihres Smartphones während der gesamten Fahrt läuft, knickt der Akku nach einer gewissen Zeit wahrscheinlich ein. Sie sollten also darauf achten, dass Sie das Smartphone während der Fahrt laden können. Falls Ihr Auto nicht über eine integrierte USB-Steckdose verfügt, können Sie auch eine PowerBank verwenden.

  1. Dashcam App

Im Google Play Store (Android) als auch im Apple App Store (iOS) gibt es zahlreiche kostenlose und kostenpflichtige Dashcam-Apps. Die Anwendungen unterscheiden sich jedoch nicht nur im Preis, sondern auch im Funktionsumfang. Bei manchen können die vergangenen fünf Minuten gespeichert und als wichtiges Ereignis markiert werden, bei anderen wiederum werden zusätzlich noch die gefahrene Geschwindigkeit und die Strecke erfasst. Zudem verfügen manche Apps über einen sogenannten Crash-Sensor, der Unfälle automatisch registriert.

Zu den besten Dashcam Apps für Android zählen unter anderem die kostenlose App "AutoGuard Dash Cam - BlackBox" und "Smart Dash Cam Pro" für einmalig 3,09 Euro. Für Apples Betriebssystem konnten insbesondere die beiden Apps "Dashcam Unfall Video Kamera" (PRO-Version für einmalig 5,49 Euro erhältlich) und "Nexar - AI Dashcam" (kostenlos) überzeugen.

Achtung: Auch bei der Nutzung einer Dashcam App, ist die dauerhafte Speicherung und Aufnahme nicht erlaubt.