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Fragen und Antworten nach dem Urteil gegen Claudia Pechstein

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Fragen und Antworten nach dem Urteil gegen Claudia Pechstein

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Wie geht es mit Pechstein weiter?

Claudia Pechstein könnte mit ihrer Klage auf Schadenersatz bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Der Bundesgerichtshof hat die Schadenersatzklage der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein für unzulässig erklärt. Daraus geben sich rechtliche Konsequenzen.

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Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Was ist passiert?

Nach einem jahrelangen Prozess-Marathon hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag seine Entscheidung im Schadenersatzprozess von Claudia Pechstein verkündet. Der BGH erklärte die Klage der fünfmaligen Olympiasiegerin für unzulässig und widersprach damit einer Einschätzung des OLG München.  

Welche Folgen ergeben sich daraus?

Für Pechstein sind die Folgen gravierend. Ihr Fall wird nicht wie erhofft vor dem OLG München neu aufgerollt, den von ihr angestrebten Schadenersatz in Millionenhöhe sowie die Umwälzung der Sportgerichtsbarkeit wird es bis auf Weiteres nicht geben. Der Internationale Sportgerichtshof CAS, dem Pechstein die Neutralität abspricht, geht indes gestärkt aus dem Verfahren.

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Das BGH würdigte den CAS als ein "echtes" Schiedsgericht, zudem wurden die Vorteile des Sportgerichts unterstrichen, schnell und nach einheitlichen Maßstäben im Sinne der Verbände und Sportler zu urteilen. Die von vielen Seiten geforderten Reformen des CAS könnten durch das Urteil allerdings ins Stocken geraten.

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Dass die Athleten zu wenig Einfluss auf die Besetzung der Gerichte hätten, bewertete der BGH etwa als nicht entscheidend. Der ISU bleiben die drohenden Folgeverfahren erspart.

Wie begründet der BGH seine Entscheidung?

Die von Pechstein unterzeichnete Schiedsvereinbarung spielt die entscheidende Rolle. Im Gegensatz zum OLG erkannte der Kartellsenat des BGH das Verbandsgericht an. Die von Pechstein unterschriebene Vereinbarung, die unter anderem die ausschließliche Zuständigkeit des CAS vorsieht, sei zulässig.

Zudem habe Pechstein vor der WM 2009 die Schiedsvereinbarung "freiwillig" unterzeichnet. Dass sie das gemacht habe, weil sie sonst nicht hätte starten dürfen, führe nicht "zur Unwirksamkeit der Vereinbarung". Auch ist der BGH der Meinung, dass die ISU nicht ihre marktbeherrschende Stellung als alleiniger Weltverband missbraucht habe.

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Wie geht es weiter?

Claudia Pechstein hat den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt. Sollte sie dort scheitern, will Pechstein zur Not vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Die endgültige Entscheidung ist also auch nach sieben Jahren nicht gefallen.

Ist dies für Pechstein finanziell überhaupt stemmbar?

Schwer zu sagen. Ihre finanziellen Mittel sind nach eigenen Angaben verbraucht, der "Kampf gegen die ISU" habe sie bis jetzt mehr als 750.000 Euro gekostet. Einen Teil der Prozesskosten bezog sie zuletzt sogar aus Spenden.

Ob Pechstein die Mehrkosten stemmen könnte, ist daher fraglich. Allerdings kündigte ihr Lebensgefährte Matthias Große unlängst an: "Wir werden erst aufhören, wenn wir tot sind oder gewonnen haben."

Warum landete der Fall vor dem BGH?

Gegen die von der ISU verhängte Sperre wegen erhöhter Blutwerte aus dem Jahr 2009 ging Pechstein erfolglos vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS vor, anschließend lehnte das Schweizer Bundesgericht in Lausanne Pechsteins Revisionsantrag gegen das CAS-Urteil ab.

Pechstein zog vor ein ordentliches deutsches Gericht und erreichte einen Teilerfolg. Das Landgericht in München erklärte die Athletenvereinbarung in ihrem Fall für unwirksam, im Januar 2015 ließ das Oberlandesgericht in München ihre Schadenersatzklage zu.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass Athleten-Vereinbarungen, mit der internationale Sportverbände unter anderem die Sportler an das Sportrecht binden wollen, gegen Kartellrecht verstößen und damit nichtig seien. Die ISU ging vor dem BGH in Revision.

Was wurde Claudia Pechstein vorgeworfen?

Pechstein wurde lediglich anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis "wegen Blutdopings" für zwei Jahre gesperrt. Die inzwischen 44-Jährige führte die Blutwerte auf eine von ihrem Vater vererbte Blut-Anomalie zurück und wurde in dieser Einschätzung von führenden Hämatologen bestätigt.

Die für Pechstein verhängnisvolle und damals geltende Beweisführung wird inzwischen nicht mehr angewendet. Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA änderte die Verfahrensweise unmittelbar nach der Entscheidung des CAS gegen Pechstein: Mittlerweile sind weit mehr Parameter als nur einer (im Fall von Pechstein: Retikulozyten) für den indirekten Nachweis notwendig.

Was fordert Claudia Pechstein?

Die fünfmalige Olympiasiegerin fordert Schadenersatz in Höhe von rund fünf Millionen Euro. Ein Grund sind Verdienstausfälle während ihrer zweijährigen Sperre, unter anderem durch den Wegfall von Sponsorengeldern.