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Irrwitzige Wende im Meldonium-Fall: Scharapowa dürfte profitieren

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Irrwitzige Wende im Meldonium-Fall: Scharapowa dürfte profitieren

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Irrwitzige Wende im Meldonium-Fall

Eine Studie bringt die Anti-Doping-Agentur in Not: Der Fall Maria Scharapowa und die zahlreichen anderen Meldonium-Affären müssen neu bewertet werden.
Maria Scharapowa ist wegen der Einnahme von Meldonium suspendiert
Maria Scharapowa ist wegen der Einnahme von Meldonium suspendiert
© Getty Images

Die Doping-Affäre um das Mittel Meldonium nimmt eine kaum fassbare Wendung.

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Durch eine fatale wissenschaftliche Fehleinschätzung steht die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gut drei Monate vor den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro vor einer gewaltigen Blamage - und möglicherweise vor einer Klagewelle.

Eine neue Pilotstudie durch mehrere europäische Wissenschaftler ergab, dass der seit 1. Januar 2016 verbotene Wirkstoff nicht wie bisher angenommen nur drei bis maximal sieben Tage, sondern sogar mehrere Monate im Körper nachweisbar ist.

"Die Studie zeigt, dass es offenbar zwei Phasen der Ausscheidung gibt, eine sehr schnelle und eine sehr langsame, die möglicherweise einige Monate andauern kann, und dies ist so nicht erwartet worden", sagte Mario Thevis, Dopingforscher an der Deutschen Sporthochschule Köln, dem Sport-Informations-Dienst am Donnerstag.

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Fatale Fehleinschätzung

Das Ergebnis der noch nicht veröffentlichten Studie wirft die Grundlage für bereits vorgenommene Suspendierungen von Sportlern über den Haufen.

Seit Jahresbeginn wurden gut 170 Sportler überführt und teilweise aus dem Verkehr gezogen. Dies war noch unter der Annahme geschehen, dass der Athlet bei einem positiven Dopingbefund das Präparat Mildronat mit dem Wirkstoff Meldonium auch noch nach dem 1. Januar eingenommen haben muss.

Dies könnte sich nun in vielen Fällen als falsch und fatal für die WADA herausstellen. Denn betroffene Athleten dürften sich damit wohl kaum zufrieden geben, mit zahlreichen Schadenersatzklagen ist zu rechnen.

Schadensbegrenzung eingeleitet

Da hilft es wohl auch nichts, dass die WADA am Mittwoch bekannt gab, die Strafen für Sportler zu lockern. Athleten, die vor dem 1. März 2016 mit weniger als einem Mikrogramm des Herzmittels erwischt worden waren, können demnach nun auf Gnade hoffen. Weitere Streitfälle sollen neu bewertet werden.

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Neben den drohenden finanziellen Auswirkungen ist vor allem der Imageschaden für die oberste Doping-Behörde gewaltig. Die WADA muss sich den Vorwurf der Blauäugigkeit gefallen lassen. Sie hatte den Wirkstoff Meldonium - wegen des dringenden Verdachts, dass das Medikament zur Leistungssteigerung missbraucht wird - auf die Verbotsliste gesetzt, ohne jedoch nachhaltige Studien über die Nachweisbarkeit in den Händen zu haben.

Als Haupt-Grundlage der Maßnahme genügte der WADA eine Fallzahlstudie aus dem Jahr 2015, die in der Testphase unter den Athleten einen hohen Anteil von 17 Prozent positiver Dopingproben erbracht hatte.

Doping-Jäger in Not

Anstatt auf weitere fundierte Erkenntnisse zu warten, setzte die WADA bei ihrem Verbot von Meldonium offenbar auf schnelle Abschreckung.

Dies war zuletzt auch bei einem Herzmedikament geglückt, das 2014 auf die Verbotsliste gesetzt wurde und fortan nur noch einmal Gegenstand einer positiven Dopingprobe war.

Doch bei Meldonium lief alles anders, die Zahl der positiven Tests blieb auch nach dem 1. Januar hoch. Die Not der Dopingjäger wurde angesichts der stetig steigenden Fallzahl immer größer, nun sollte eine neue Studie Klarheit schaffen. Das Ziel wurde auch erreicht, doch das Problem dadurch noch größer. Denn nun werden wohl die WADA-Juristen gefragt sein.

Scharapowa dürfte profitieren

Nutznießerin der Kehrtwende könnte auch das berühmteste "Opfer" sein: Maria Scharapowa. Die Tennis-Queen hatte am 7. März in Los Angeles zugegeben, Meldonium genommen zu haben, über den genauen Zeitraum aber keine Angaben gemacht.

Sollte sie unter die Gruppe von Sportlern fallen, deren Fälle die WADA nun neu bewerten will, ist eine Begnadigung und damit unter anderem eine Startberechtigung für die Olympischen Spiele gut möglich.

Denn sollten auch nur geringste Zweifel an der Schuld eines Sportlers bestehen, ist nach der neuesten Entwicklung ein Schuldspruch durch die WADA kaum vorstellbar - auch wenn die Agentur weiter betont: "Die Athleten sind selbst dafür verantwortlich, was sich in ihrem Körper befindet. Ihnen obliegt die Beweislast."

Das passende Fazit zu der Angelegenheit findet Lars Mortsiefer, Vorstand der deutschen NADA: "Klar ist, dass die Sache unglücklich gelaufen ist."