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Gegenwind für Anti-Doping-Gesetz: Robert Harting weist auf Mängel hin

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Gegenwind für Anti-Doping-Gesetz: Robert Harting weist auf Mängel hin

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Harting bemängelt Anti-Doping-Gesetz

Robert Harting äußert bei der Anhörung im Bundestag deutliche Bedenken am Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes und spricht von Angst. Er fühlt sich ignoriert und unzureichend geschützt.
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© Getty Images

Heftige Kritik am geplanten Anti-Doping-Gesetz: In der Anhörung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages ist der Gesetzentwurf auf überraschend viel Widerspruch gestoßen.

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Nicht nur die von Diskus-Olympiasieger Robert Harting angeführten Athleten machen Druck und bereiten eine Klage vor, auch Rechtsexperten äußerten Bedenken an dem Entwurf, der eine mengenunabhängige Besitzstrafbarkeit von Dopingmittel sowie mögliche Haftstrafen für Doper vorsieht.

Harting: "Bin hier, weil ich Angst habe"

"Ich bin heute hier, weil ich Angst habe", sagte Harting vor den Sportpolitikern aller Parteien und sorgte in der eher nüchternen Debatte für den emotionalen Höhepunkt.

"Ich fühle mich durch das neue Gesetz nicht ausreichend geschützt. Machen Sie es den Bösen schwer", forderte Harting, der erneut die Gefahr ansprach, dass Sportler auch Opfer von Attentaten werden können.

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"Meine Tasche ist ein Meter groß und sie ist bei Wettkämpfen zu 80 Prozent unbeaufsichtigt. Ich frage mich, was passiert, wenn ein einsatzbereites Doping-Präparat in meiner Tasche gefunden wird", sagte Harting, der sich bislang von der Politik nicht richtig verstanden fühlte: "Unsere Einwände als Athleten wurden ignoriert. Das finde ich schade."

Klage von Harting und Co. angedroht

Sportrechtler Michael Lehner kündigte unterdessen an, dass eine Gruppe um Harting und Hammerwurf-Weltmeisterin Betty Heidler klagen wird, sollte der vorliegende Entwurf unverändert bleiben.

"Einige Sportler werden gegen das Anti-Doping-Gesetz klagen, wenn es juristisch geht. Ihr Wille, dies zu tun, ist groß, weil sie nicht der Spielball des Gesetzgebers sein und alle Risiken tragen wollen", sagte der Heidelberger Anwalt den Stuttgarter Nachrichten und betonte: "Diese Athleten werden sicher nicht warten, bis der erste Überführte sich bis zum Bundesverfassungsgericht durchklagt. Stattdessen suchen sie nach einer vernünftigen Möglichkeit, um nach der Verabschiedung des Gesetzes sofort juristisch dagegen vorzugehen".

Besonders kritische Worte fand auch Professor Matthias Jahn vom Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Frankfurt/Main. Der Rechtsexperte nannte den Gesetzentwurf "unausgereift, unklar, unbestimmt und unverhältnismäßig".

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Der Wissenschaftler hinterfragte die Legitimation der Strafbarkeit von Selbstdoping, "zumal in der Regel selbstgefährdete Verhaltensweisen eines Erwachsenen nicht sanktioniert" werden, wie Jahn erklärte. Das Strafrecht sei kein geeignetes Mittel zur Lösung des Dopingproblems, eher ein guter Stoff für strafrechtliche Oberseminare.

Kriminalwissenschaftler verteidigt Gesetz

Professor Dieter Rössner, Kriminalwissenschaftler der Uni Marburg, sah das Gesetz positiver. "Ich darf feststellen, dass dieses Gesetz kein Kreuzzug gegen Athleten ist", sagte der Experte. Der Entwurf sei als ein gelungenes Gesamtkonzept anzusehen, das erstmals Doping im Kern bekämpfen würde.

Es sei richtig, dass Besitz und Erwerb von Dopingmittel strafrechtlich verfolgt werden, vor allem hinsichtlich der drohenden Wettbewerbsverzerrung für nicht-dopende Sportler.

Ausschuss-Vorsitzende Dagmar Freitag versprach zum Schluss, dass Hinweise und Meinungen aus der Runde in die weitere Gesetzesbildung einfließen werden. In welcher Form, könne sie nicht sagen.

An die Sportler gewandt meinte die SPD-Politikerin, dass sie hoffe, durch die Anhörung den Athleten ein wenig die Angst genommen zu haben. "Die Gefahr, dass Sportler Opfer von Attentaten werden, weil ihnen irgendjemand Dopingmittel in die Tasche steckt, wird durch das neue Gesetz gemindert."

NADA überzeugt, Vesper zweifelt

Die Nationale-Anti-Doping-Agentur NADA hatte sich zuvor erneut für den Gesetzentwurf ausgesprochen. "Weil er die Null-Toleranz-Politik und die nationale und internationale Arbeit gegen Doping enorm aufwertet", wie Vorstandvorsitzende Andrea Gotzmann erklärte.

Zu begrüßen sei, dass der Austausch von Informationen und Daten mit den staatlichen Stellen verbessert werde. Auch die grundsätzliche Verankerung der Sportschiedsbarkeit im Gesetzentwurf sei richtig.

Vorstandsvorsitzender Michael Vesper vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) äußerte erneut Zweifel an der Sinnhaftigkeit der zusätzlichen Strafe durch die staatlichen Gerichte. "Wer positiv getestet wird, erhält durch das Sportgericht eine mehrjährige Sperre von bis zu vier Jahren.

Diese Strafe ist härter und abschreckender als das, was der Athlet durch ein Strafgericht zu erwarten hat", erklärte Vesper.