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Doping: Uni-Senat macht Druck

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Doping: Uni-Senat macht Druck

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Doping: Uni-Senat macht Druck

Die Schlammschlacht um die Aufklärung der Dopingvergangenheit an der Freiburger Universität spitzt sich zu.

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Am Mittwochabend forderte der Senat der Albert-Ludwigs-Hochschule in einer Presseerklärung den "unverzüglichen" Abschluss der Arbeit der unabhängigen Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin.

"Die Ergebnisse sollen der Universität vorgelegt und dadurch für die Öffentlichkeit und die weitere Forschung gesichert werden", schreibt das Gremium um Uni-Rektor Hans-Jochen Schiewer. Ein zeitiges Ende ihrer Untersuchung hatte die Evaluierungskommission mit der Vorsitzenden Letizia Paoli aufgrund der Datenmasse zuletzt für unmöglich erklärt.

Kommissionsmitglied Gerhard Treutlein hatte in einem offenen Brief sogar gefolgert, "dass der Wunsch nach dem Platzen der Evaluierungskommission größer ist als der Wunsch nach einer sinnvollen Beendigung der seit fast fünf Jahren geleisteten intensiven Arbeit".

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Die Einladung der Baden-Württembergischen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer zu einem Schlichtungstermin mit den betroffenen Parteien des offensichtlich auch persönlichen Streits nahm Schiewer indes an. Paoli hatte zuletzt auf Bauers Einladung mit der Forderung nach einem Einzelgespräch mit nur der Kommission und dem Ministerium reagiert.

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Der Senat betonte zudem den Plan der Einrichtung einer "Forschungsstelle zur weiteren Aufarbeitung der Dopingvergangenheit der Freiburger Sportmedizin" - eine vollständige Unabhängigkeit sei zu gewährleisten. Auch das hatte die Evaluierungskommission zuletzt angezweifelt.

"Die Forschungsstelle steht in keinem Konkurrenzverhältnis zur Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin, sondern ergänzt die Arbeit dieser Kommission; deshalb sind die weitestmögliche Aufklärung und die größtmögliche Transparenz oberste Gebote auch der Forschungsstelle", schrieb der Senat.

Zudem wies Schiewer die Behauptungen zurück, bei einem vorzeitigen Ende der Arbeit der Evaluierungskommission würden brisante Daten verloren gehen oder gelöscht werden müssen. "Die in den Medien verbreitete Behauptung, dass für alle nicht veröffentlichten Unterlagen der Evaluierungskommission eine Löschungspflicht bestehe, ist in dieser Allgemeinheit unzutreffend", sagte er: "Jedenfalls sind alle Kommissionsunterlagen dem Landesarchiv anzubieten. Dies gilt grundsätzlich auch für personenbezogene Daten.