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Vesper befürchtet Doping-Klagen

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Vesper befürchtet Doping-Klagen

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Vesper befürchtet Doping-Klagen

Generaldirektor Michael Vesper vom Deutschen Olympischen Sportbund sieht durch das neue Anti-Doping-Gesetz ab 2015 teure Klagen auf die Sportverbände zukommen.

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Vesper äußerte sich erstmals inhaltlich zu dem neuen Gesetzentwurf, den Innen- und Justizministerium des Bundes vorgelegt hatten.

"Das gravierende Problem ist, dass bei zwei parallel laufenden Verfahren am Ende unterschiedliche Urteile herauskommen könnten. Was wahrscheinlich ist, weil das staatliche Verfahren nach der Unschuldsvermutung vorgeht. Der Richter muss von der Schuld und vom Vorsatz des Sportlers überzeugt sein", sagte Vesper der "Sportbild".

Anders verhalte es sich in der Sportgerichtsbarkeit. Dort gelte bei einer positiven Dopingprobe die Schuldvermutung. "Die große Gefahr besteht, dass ein Sportler, der zwei Jahre gesperrt wird, im staatlichen Verfahren freigesprochen wird, vielleicht erst nach Ablauf der Sperre. Das könnte dazu führen, dass der Sportler versucht, Schadenersatz einzuklagen", sagte Vesper.

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Ein so gearteter Fall liegt bei der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein vor.

Die fünfmalige Olympiasiegerin aus Berlin war 2009 vom Weltverband für zwei Jahre gesperrt worden, geht aber seit Jahren vor staatlichen Gerichten gegen dieses Urteil vor und fordert gleichzeitig Schadenersatz.

Zum neuen Anti-Doping-Gesetz wollte sich der DOSB bislang inhaltlich nicht äußern.

Der Dachverband brauche mehr Zeit, um die Ausführungen der Ministerien gründlich zu studieren, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann.

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