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Berufung im Fall Oscar Pistorius

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Berufung im Fall Oscar Pistorius

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Berufung im Fall Oscar Pistorius

Im Fall Oscar Pistorius geht die Staatsanwaltschaft in Berufung.

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Die meldete die Nachrichtenagentur "AP".

Der südafrikanische Paralympics-Star war zuvor wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte mindestens zehn Jahre Gefängnis gefordert, Pistorius' Verteidigung plädierte auf Hausarrest und gemeinnützige Arbeit.

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Pistorius hatte Steenkamp in der Nacht zum Valentinstag 2013 mit vier Schüssen durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses getötet. Er gab an, sie für einen Einbrecher gehalten und in Panik geschossen zu haben.

Nach Ansicht des Gerichts sei dies eine grob fahrlässige Handlung gewesen. Die Staatsanwaltschaft habe aber den Mordvorwurf nicht zweifelsfrei belegen können.

Pistorius war als "Blade Runner" weltberühmt geworden. Der Sprinter gewann zwischen 2004 und 2012 insgesamt sechsmal Gold bei Paralympischen Spielen.

2012 in London nahm er als erster beidseitig amputierter Athlet an Olympischen Spielen teil. Pistorius startete in der britischen Metropole über 400 Meter.