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Fahrlässige Tötung! Pistorius schuldig

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Fahrlässige Tötung! Pistorius schuldig

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Fahrlässige Tötung! Pistorius schuldig

Oscar Pistorius wird wegen der fahrlässigen Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt. Auf sein Strafmaß muss er warten.
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© Getty Images

Pretoria - Oscar Pistorius zeigte kaum eine Regung.

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Als Richterin Thokozile Masipa den südafrikanischen Paralympics-Star am zweiten Tag der Urteilsverkündung (Bericht) der fahrlässigen Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp schuldig sprach, starrte der 27-Jährige scheinbar ungerührt geradeaus.

Hinter ihm im Saal am High Court von Pretoria presste Steenkamps Mutter ihre Lippen zusammen und schüttelte ungläubig den Kopf. Während sich ihr Ehemann Barry mit der Hand über den Kopf fuhr, war aus dem Hintergrund leises Schluchzen zu vernehmen.

Die vier Schüsse, die Pistorius im Februar 2013 in der Nacht zum Valentinstag durch die geschlossene Toilettentür auf seine damalige Lebenspartnerin abgefeuert hatte, waren nach Ansicht des Gerichts eine fahrlässige Handlung - kein Mord und kein Totschlag.

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"Jeder vernünftige Mensch in seiner Lage mit derselben Behinderung hätte die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass wer auch immer sich hinter der Tür aufhielt, von den Schüssen tödlich getroffen werden könnte", so Masipas Begründung.

Der Angeklagte habe die entsprechenden Konsequenzen aber nicht gezogen.

Das Strafmaß für den "Blade Runner" wird am 13. Oktober verkündet, bis dahin bleibt er auf Kaution frei. Pistorius drohen mehrere Jahre Gefängnis, der Ausnahmesportler könnte aber auch mit einer Geldstrafe oder gemeinütziger Arbeit davonkommen.

Pistorius wurde auch in einem von drei Nebenanklagepunkten wegen fahrlässigen Schusswaffengebrauchs in der Öffentlichkeit in einem Restaurant schuldig gesprochen, nicht aber wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

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Das Urteil sei einstimmig ergangen, wie Masipa verkündete. In Südafrika gibt es keine Geschworenen-Gerichte, die Richterin sprach sich bei ihrem Urteil mit ihren beiden Beisitzern ab.

Bis das Strafmaß verkündet wird, haben Anklage und Verteidigung noch einmal die Gelegenheit, gehört zu werden. Die Verteidigung kann dabei mildernde Umstände geltend machen, doch auch danach könnte das Justizdrama weitergehen.

Die Verteidigung könnte in Berufung, die Staatsanwaltschaft wegen möglicher Verfahrensfehler in Revision gehen. Für sie ist die Möglichkeit einer Berufung im südafrikanischen Prozessrecht nicht vorgesehen.

Pistorius hatte seine damals 29 Jahre alte Lebensgefährtin Reeva Steenkamp am 14. Februar 2013 mit Schüssen durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses getötet.

Absicht konnte dem beinamputierten Athleten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, die Richterin hatte bereits am Donnerstag einen Schuldspruch wegen Mordes oder Totschlags ausgeschlossen und die weitere Verkündung daraufhin auf den nächsten Tag vertagt.

Auch der Argumentation der Verteidigung, Pistorius habe in Notwehr gehandelt, folgte die Richterin nicht: Pistorius habe fahrlässig gehandelt, als er auf die geschlossene Toilettentür geschossen habe, wohlwissend, "dass sich jemand im Inneren aufhält".

Pistorius selbst hatte stets beteuert, er habe hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und sich und Steenkamp schützen wollen.

Der weltweit viel beachtete Prozess hatte am 3. März dieses Jahres begonnen. An 41 Verhandlungstagen wurde 40 Zeugen vernommen.

Die Live-Übertragungen aus dem Gerichtssaal machten das Verfahren zeitweise zu einer Mischung aus herzzerreißender Seifenoper und schockierendem Reality-TV.

Während der Verhandlungen war Pistorius zeitweise zusammengebrochen und musste sich mehrfach übergeben, als die Folgen seiner Schüsse detailliert geschildert wurden.

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