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FIFA-Affäre: Gefahr unerlaubter Absprachen

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FIFA-Affäre: Gefahr unerlaubter Absprachen

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Verhaftete Funktionäre getrennt

65th FIFA Congress Previews
65th FIFA Congress Previews
© Getty Images

Mittlerweile widersetzen sich alle sieben auf Anweisung des Schweizer Bundesamts für Justiz (BJ) festgenommenen FIFA-Funktionäre ihrer Abschiebung in die USA. Zunächst waren es nur sechs von ihnen gewesen. Das bestätigte BJ-Sprecher Folco Galli SPORT1.

Sie sitzen in verschiedenen Haftanstalten im Kanton Zürich in Haft. "Auslieferungshäftlinge werden gleich behandelt wie alle anderen Häftlinge", sagte Galli SPORT1. "Wegen der Kollusionsgefahr wird der Kontakt unter den inhaftierten Fußballfunktionären unterbunden."

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Bedeutet: Sie sollen sich nicht unerlaubt über ihre Aussagen absprechen dürfen.

Die Schweiz entscheidet, ob es hinreichende Gründe für eine Auslieferung gibt. "Die Funktionäre bleiben grundsätzlich bis zum Ende des Verfahrens in Auslieferungshaft", sagte Galli.

Dabei geht es der Schweiz zunächst nur um die Frage, "ob der im Ersuchen enthaltene Tatvorwurf auch nach schweizerischem Recht strafbar wäre", wie es in den Statuten des BJ heißt. Ob die Beschuldigten die entsprechenden Straftaten tatsächlich begangen haben, spielt keine Rolle.

"Wir nehmen nicht fahrlässig Leute in Auslieferungshaft, wo eine Auslieferung offensichtlich nicht möglich ist", sagte Galli.

Im Klartext: Die Schweizer Behörden sind sich ihrer Sache recht sicher. Es wäre auch ein gehöriger Imageschaden, wenn ein derart spektakuläres Verfahren in Zusammenarbeit zwischen den USA und der Schweiz bereits an der ersten Hürde scheitert.