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Torwart Heinz Müller geht in Revision gegen den FSV Mainz 05

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Torwart Heinz Müller geht in Revision gegen den FSV Mainz 05

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Heinz Müller geht in Revision

Der Fall "Heinz Müller" geht weiter. Der Ex-Torhüter von Mainz 05 hat im Rechtsstreit mit dem FSV um befristete Arbeitsverträge Revision eingelegt.
Heinz Müller kämpft gegen seinen Ex-Klub Mainz 05
Heinz Müller kämpft gegen seinen Ex-Klub Mainz 05
© imago

"Bosman 2.0" kann doch noch Realität werden: Der Fall "Heinz Müller" geht in die nächste Runde. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt bestätigte dem SID, dass der 37 Jahre alte Ex-Torhüter des FSV Mainz 05 im Rechtsstreit mit seinem früheren Arbeitgeber Revision eingelegt hat.

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Noch kein Termin

Gerichtssprecher Waldemar Reinfelder erklärte allerdings, dass es noch keinen Termin für eine Verhandlung gebe. Außerdem sei eine außergerichtliche Einigung "immer bis zur letzten Sekunde möglich." Die letzte Instanz nach dem BAG ist der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Die Gefahr einer Revolution im Transfersystem schien am 17. Februar gebannt. Damals hatte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Lizenzspielerbereich bestätigt und damit ein erstinstanzliches Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom März 2015 gekippt.

Kein normaler Arbeiter

In der Urteilsbegründung wies das Landesarbeitsgericht darauf hin, dass Fußballprofis wegen der "Eigenart ihrer Arbeitsleistung" nicht mit normalen Arbeitgebern zu vergleichen seien. 

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Müller hatte gegen Mainz geklagt, weil er trotz der Verlängerung seines Vertrags im Jahr 2012 um zwei Jahre vom damaligen Trainer Thomas Tuchel zur zweiten Mannschaft abgeschoben worden war.

Müller sah sich dadurch der Chance beraubt, dass sich sein Kontrakt durch eine bestimmte Anzahl an Profi-Einsätzen (23) automatisch um ein Jahr verlängert.
Die von Müller verlangte Abfindung in Höhe von 429.000 Euro war ihm schon vom Arbeitsgericht nicht zugesprochen worden. Dies hatte das Landesarbeitsgericht bestätigt.