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DFB verzichtet auf Ermittlungegen gegen Augsburger Marwin Hitz

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DFB verzichtet auf Ermittlungegen gegen Augsburger Marwin Hitz

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DFB ermittelt nicht gegen Hitz

Der Augsburger Torwart kommt nach seinem Beackern des Elfmeterpunktes in Köln ohne Sperre davon. Ein Anhänger verklagt ihn jedoch wegen Sachbeschädigung.
FC Augsburg v 1. FSV Mainz 05 - Bundesliga
FC Augsburg v 1. FSV Mainz 05 - Bundesliga
© Getty Images

Torhüter Marwin Hitz vom Bundesligisten FC Augsburg muss für seine Unsportlichkeit im Punktspiel am Samstag beim 1. FC Köln (1:0) keine Strafe vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) befürchten. Der DFB bestätigte, dass es keine nachträglichen Ermittlungen gegen den 28-Jährigen geben werde.

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Grund dafür sind in erster Linie die hohen Hürden des Weltverbandes FIFA für nachträgliche Ermittlungen. Diese sind nur bei einem "krass sportwidrigen Verhalten" erlaubt. Bei einem Vergehen also, dass eine Rote Karte verdient gehabt hätte.

Da Hitz aber "lediglich" ein "unsportliches Verhalten" an den Tag gelegt hat (ein gelbwürdiges Vergehen), kommt eine nachträgliche Ermittlung nicht infrage. Ähnlich hatte sich zuvor schon Schiedsrichter-Manager Hellmut Krug bei SPORT1 geäußert.

"Die Frage ist, ob das Sportgericht das Verhalten von Marwin Hitz als eine grobe Unsportlichkeit bewertet. Der Schiedsrichter selbst hätte die Aktion, wenn er diese auf dem Platz so wahrgenommen hätte, mit einer Gelben Karte bestraft", sagte Krug bei SPORT1.

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Beim Stande von 0:0 war Kölns Stürmer Anthony Modeste zu einem Foulelfmeter angetreten - und genau an der Stelle neben dem Elfmeterpunkt weggerutscht, die Hitz zuvor mit seinen Fußballschuhen ramponiert hatte.

Der Vorfall könnte aber ein juristisches Nachspiel für den Schweizer haben. Wie der Express berichtet, hat ein Fan den Torhüter angezeigt.

In einem Schreiben an die Polizei, das der Zeitung vorliegt, heißt es: "Ausweislich der Fernsehaufnahmen hat Herr Hitz nach einer Strafstoßentscheidung den Rasen des Rhein-Energie-Stadions um den Strafstoßpunkt vorsätzlich beschädigt, um den Elfmeterschützen bei der Ausführung des Strafstoßes zu behindern. Leider ist der Plan von Herrn Hitz aufgegangen, und ich gehe davon aus, dass der Schaden für abertausende Sportwetter nicht justiziabel ist. Aber gegen diese Sachbeschädigung von öffentlichem Eigentum möchte ich hiermit Strafanzeige gegen Herrn Hitz erstellen".