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Fall Heinz Müller: DFB-Vizepräsident Rainer Koch pflichtet Mainz bei

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Fall Heinz Müller: DFB-Vizepräsident Rainer Koch pflichtet Mainz bei

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Fall Müller: DFB-Vize Koch besorgt

Der Fall Heinz Müller schlägt weiter hohe Wellen. DFB-Vizepräsident Rainer Koch teilt bei SPORT1 die Sorgen von Harald Strutz, dem Präsidenten von Müllers Ex-Klub Mainz 05.
DFB-Vizepräsident Rainer Koch führt bei Flutlicht ein Interview
DFB-Vizepräsident Rainer Koch führt bei Flutlicht ein Interview
© SPORT1

DFB-Vizepräsident Rainer Koch hat sich besorgt über die Entscheidung des Arbeitsgerichts im Fall Heinz Müller geäußert.

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Der ehemalige Bundesliga-Torwart hat einen Prozess gegen seinen Ex-Klub Mainz 05 gewonnen, dessen Urteil weitreichende Folgen für Vereine und Verbände haben könnte.

Müller hatte gegen die Befristung seines Vertrags geklagt. Folglich besteht der Kontrakt des Keepers weiter. Harald Strutz, Präsident von Mainz 05, zeigte sich bei SPORT1 besorgt und kündigte an, gegen das bereits in der vergangenen Woche gefällte Urteil Rechtsmittel einzulegen.

"Die Sorge teile ich voll und ganz, allerdings handelt es sich um ein Urteil der ersten Instanz und die Gründe liegen uns auch noch nicht vor, man muss da immer vorsichtig sein", sagte DFB-Vizepräsident Rainer Koch im Gespräch mit SPORT1.

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"Wir müssen das sehr sorgfältig betrachten, denn es steht für mich auch außer Frage, dass allgemeines Arbeitsrecht im Fußball so nicht gelten kann."

Zeitverträge "sind im Fußball normal"

Es sei "juristisch auch gar nicht notwendig", so Koch, "denn im Teilzeit- und Befristungsgesetz steht drin, dass bestimmte Umstände auch sachlich eine gewisse Befristung rechtfertigen können."

Jeder, der Fußball spiele, wisse, "dass man nicht mit 67 in Rente gehen kann, sondern dass es im Fußballbetrieb völlig normal ist, dass man Zeitverträge hat, die immer wieder aufs Neue verlängert werden".

Heinz Müller im Trikot vom 1. FSV Mainz 05
Heinz Müller im Trikot vom 1. FSV Mainz 05

In der normalen Wirtschaft sei es "völlig richtig so", betonte Koch, "denn als Arbeitnehmer im normalen Berufsleben hat man ein großes Interesse daran, irgendwann mal Sicherheit zu haben und das geht natürlich nicht, wenn ich ständig mit der Unsicherheit leben muss, ob mein Vertrag verlängert wird."

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Deswegen habe "dieses Gesetz seine Berechtigung. Wir reden hier aber von Profifußball, wo deutlich mehr Geld verdient wird und da muss man deutlich differenzieren. Das macht das Teilzeit- und Befristungsgesetz."

Urteilsbegründung mit Spannung erwartet

Und weiter: "Der Fall wird jetzt intensiver aufgerollt und die Argumente genauer ausgetauscht werden. Deshalb sollten wir die Gründe dieses gerichtlichen Urteils abwarten."

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Manchmal könne auch ein "echter Einzelfall" vorliegen, sagt Koch, "die Sportart Profifußball verträgt es nicht, dass man Verträge nicht befristen darf. Denn wir wissen, dass sich innerhalb kürzester Zeit die Spielmöglichkeiten bei einzelnen Spielern völlig verändern. Da muss es möglich sein, dass sich eine Mannschaft immer wieder neu aufstellt. Wir können keine aufgeblähten Kader mit 40 oder 50 Spielern haben."

Die Besonderheiten des Sports seien "rechtlich immer problematisch" und der Sport müsse "sich dann auch an die allgemeinen Regeln des Wirtschafts- und Arbeitslebens halten. Wir müssen immer wieder deutlich machen, wo der Sport seine Besonderheiten hat und im Fußball liegt die Besonderheit darin, dass ich sehr formabhängig bin. Das unterscheidet mich von einem Arbeitnehmer in einem normalen Betrieb."

"Wir werden immer wieder versuchen, aus einem Einzelfall heraus allgemeine Regeln mit abzuleiten, so wie wir das zuletzt auch beim Mindestlohngesetz gemacht haben."