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3. Liga: Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für VfL Osnabrück

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3. Liga: Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung für VfL Osnabrück

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Harte Strafe für Osnabrück

Nach Verfehlungen von Anhängern beim Spiel in Regensburg muss der VfL Osnabrück um eine Sperrung von Stehplätzen rechen. Dazu verhängt der DFB eine Geldstrafe.
VfL Osnabrueck v Preussen Muenster - 3. Liga
VfL Osnabrueck v Preussen Muenster - 3. Liga
© Getty Images

Drittligist VfL Osnabrück ist wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt worden. Der Verein kann bis zu 4000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

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Zudem muss Osnabrück die Sperrung der Stehplätze in der Ostkurve für ein Meisterschaftsspiel befürchten. Der Teilausschluss der Fans ist bis zum 31. Dezember 2017 zur Bewährung ausgesetzt. Vermummte Osnabrücker Anhänger hatten in der Partie bei Jahn Regensburg am 25. März Bengalische Feuer abgebrannt.

Gegen das Urteil kann der Verein binnen 24 Stunden Einspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.