Drittligist Fortuna Köln ist vom Sportgericht des DFB wegen Fehlverhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt worden.

Nach Abpfiff des Punktspiels zwischen Fortuna und dem VfB Stuttgart II am 4. April wurde im Kölner Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, innerhalb von 24 Stunden können die Kölner eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.