Home>Fußball>

Befristete Verträge bleiben zulässig: Heinz Müller scheitert vor Gericht

Fußball>

Befristete Verträge bleiben zulässig: Heinz Müller scheitert vor Gericht

{}
{ "placement": "banner", "placementId": "banner" }
{ "placeholderType": "BANNER" }

Müller scheitert vor Gericht

Der ehemalige Mainz-Keeper Heinz Müller scheitert mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht: Befristete Verträge bleiben damit weiter zulässig
Heinz Müller im Trikot vom 1. FSV Mainz 05
Heinz Müller im Trikot vom 1. FSV Mainz 05
© Getty Images

Aufatmen im deutschen Fußball - ein zweites Bosman-Urteil ist vom Tisch. Befristete Verträge für Profifußballer sind weiterhin zulässig. Das entschied der Bundesarbeitsgerichtshof (BAG) in Erfurt im Fall des früheren Torhüters Heinz Müller gegen den FSV Mainz 05 und ersparte dem Transferwesen im deutschen Fußball sowie wohl auch in anderen Sportarten ein heftiges Beben.

{ "placeholderType": "MREC" }

Der siebte Senat des BAG war der Meinung, dass die besondere Arbeitsleistung eines Profifußballers eine Befristung von Arbeitsverträgen rechtfertige. "Von ihm werden Höchstleistungen erwartet, die er aber nur in einer begrenzten Zeit erbringen kann. Daraus ergibt sich ein berechtigtes Interesse der Vereine für ein befristetes Arbeitsverhältnis", sagte die Vorsitzende Edith Gräfl.

In Mainz wurde die Entscheidung mit Freude aufgenommen. "Das Urteil besitzt für Mainz 05 und den gesamten Fußball grundlegende Bedeutung", sagte Sportvorstand Rouven Schröder. Die Klubarbeit bestehe zu einem großen Teil daraus, dass junge Nachwuchsspieler aufgebaut und in den Profikader integriert werden. "Renten-Verträge älterer Spieler würden dieses Prinzip unmöglich bzw. nicht finanzierbar machen", so Schröder.

Zweites Bosman-Urteil bleibt aus

Hätte das höchste deutsche Arbeitsgericht zugunsten Müllers entschieden, hätte dem Fußball ein zweites Bosman-Urteil gedroht. Die Klubs müssten ihre Spieler weit über die Zeit anstellen, in denen sie eingesetzt werden können. Auch von Rentenverträgen war bereits die Rede.

{ "placeholderType": "MREC" }

Jürgen Paepke, bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) Direktor für Recht, zwinkerte bei der Urteilsverkündung dann auch dem Mainzer Anwalt Johann-Michel Menke erleichtert zu. "Wir sind froh, dass jetzt Rechtsklarheit herrscht. Das Gericht hat überzeugend argumentiert, dass ein Profifußballer nicht mit einem normalen Arbeitnehmer zu vergleichen ist - zumindest in der Frage der Befristung", sagte Paepke dem SID.

Die DFL begrüßte anschließend "diese klare Entscheidung, die in einem gesetzlich bislang nicht eindeutig geregelten Bereich nun für die erforderliche Rechtssicherheit sorgt. Diese Entscheidung ist im Sinn und im Interesse des Wettbewerbs, der Clubs, der Fans und auch der Spieler, gerade auch im Hinblick auf andere diesbezügliche Verfahren", hieß es in einer Stellungnahme.

Müller ist der große Verlierer

Horst Kletke, Anwalt des Ex-Torhüters Müller, räumte die Niederlage ein, sein Mandant muss sogar noch die Gerichtskosten tragen. Dennoch sah Kletke auch einen positiven Effekt. "Eine seit Jahren drängende Frage konnte geklärt werden - auch mit unserer Hilfe", sagte der Advokat aus Frankfurt/Main. Eine erneute Revision wollte der Anwalt offiziell noch nicht ausschließen, doch wahrscheinlich ist der Fall beendet.

Müller ist der große Verlierer, ihm war es ursprünglich um seine Verlängerungsklausel gegangen. Der Vertrag des heute 39-Jährigen beim Fußball-Bundesligisten hätte sich nur bei einer bestimmten Anzahl von Spielen verlängert, doch Trainer Thomas Tuchel warf Müller im Dezember 2013 aus dem Kader. 

{ "placeholderType": "MREC" }

Müller sah sich um seine Chance gebracht, die nötigen Spiele zu absolvieren, und zog vor Gericht. Später änderte der Schlussmann seine Strategie und klagte gegen die Befristung an sich, deren Rechtmäßigkeit das Gericht in Erfurt zu prüfen hatte.

Ulf Baranowsky, Geschäftsführer der Spielergwerkschaft VDV, hätte sich eine tarifvertragliche Lösung gewünscht. "Tarifverträge sind in anderen großen europäischen Fußballnationen Standard. Sie garantieren Rechtssicherheit, schaffen faire Arbeitsbedingungen und verbessern zudem den Vermarktungswert einer Liga", sagte Baranowsky.