Zweitligist Dynamo Dresden legt gegen den Teilausschluss seiner Zuschauer und die Geldstrafe von 60.000 Euro wegen der Bullenkopf-Affäre Berufung ein. Das teilte der Klub am Mittwochabend mit. Das Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) berücksichtige nicht "die professionelle, nachhaltige, anhaltende und erfolgreiche Arbeit in den Bereichen Fanarbeit, Sicherheit und Prävention, die uns auch von DFB-Verantwortlichen regelmäßig bestätigt wird", erklärte Präsident Andreas Ritter.
Bullenkopf: Dynamo in Berufung
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Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz hatte erklärt: "Eine positive Zukunftsprognose ist Dynamo Dresden nicht zu stellen. Jede Woche ist irgendetwas anderes. Eine Strafe auf Bewährung wäre eine glatte Fehlentscheidung gewesen."
Beim DFB-Pokalspiel gegen RB Leipzig (5:4 i.E. für Dresden) am 20. August war ein abgetrennter Bullenkopf aus dem Dresdner Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen worden. Zudem waren mehrere Hass-Banner gegen die Gäste zu sehen gewesen. RB-Kapitän Dominik Kaiser war von einer Münze getroffen worden.
Im kommenden Heimspiel gegen die SpVgg Greuther Fürth am 20. November (13.30/Sky) müssen mehrere Blöcke geschlossen werden, insgesamt geht es um rund 9000 Fans. Dynamo spielte nach einem Sportgerichts-Urteil auf Bewährung, diese wurde nun widerrufen.
"Wir sind fest davon überzeugt, dass das Urteil des DFB-Sportgerichtes nicht verhältnismäßig ist und deshalb auch im Hinblick auf die Zukunft keine präventive Wirkung entfalten kann", sagte Dynamo-Geschäftsführer Michael Bor: "Unserem Verein würde bei dieser Strafe ein finanzieller Schaden in sechststelliger Höhe entstehen."