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Bastian Schweinsteiger leitet rechtliche Schritte wegen Nazi-Puppe ein

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Bastian Schweinsteiger leitet rechtliche Schritte wegen Nazi-Puppe ein

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Ärger um Nazi-Puppe "Bastian"

Chinesische Firma verkauft Puppe in Nazi-Uniform, die aussieht wie der Weltmeister. Die Begründung ist skurril. Schweinsteiger leitet rechtliche Schritte ein.
Grafik-Schweinsteiger-Nazi.jpg
© www.did.co

Blond, Fußballer, Nazi: So stellt sich die chinesische Firma DiD mit Sitz in Hongkong den typischen Deutschen vor. Beim Design der Puppe "Bastian" ist sie aber deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Denn die ca. 30 Zentimeter große Puppe in einer Fantasie-Uniform, die mit Hakenkreuz und Reichsadler auf der Mütze deutlich an eine Nazi-Uniform angelehnt ist, sieht aus wie Bastian Schweinsteiger!

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Chinesen zeigen Schweinsteiger als Nazi. Das wird Folgen haben. Der Weltmeister von Manchester United wird rechtliche Schritte gegen die chinesische Firma DiD mit Sitz in Hongkong einleiten. Dies bestätigte Schweinsteigers Management SPORT1.

Ähnlichkeit angeblich "reiner Zufall"

Die Ähnlichkeit mit Schweinsteiger - zusätzlich zum identischen Vornamen - sei allerdings reiner Zufall, erklärte ein Mitarbeiter der Firma DiD der Bild: "Wir bieten keine Figur an, die auf einem Fußballspieler basiert."

Die Figur sei ein Angehöriger einer Wehrmachts-Versorgungseinheit, heißt es in der Beschreibung des Händlers.

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Und weiter: "Die Figur basiert auf dem typischen Deutschen. Wir glauben, dass alle Deutschen so aussehen." Bastian sei zudem ein sehr häufiger Name in Deutschland.

Schweinsteiger wird nun gerichtlich klären lassen, ob durch das Vertreiben des Spielzeugs seine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Ist dies der Fall, könnte es für die Firma aus China teuer werden.

"Grobe Verunglimpfung"

Medien-Anwalt Ulrich Amelung sagte der Bild: "Das ist eine klare Verletzung von Schweinsteigers Persönlichkeitsrechten. Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild. Die Darstellung als hakenkreuztragender Wehrmachtssoldat stellt ferner eine grobe Verunglimpfung und Beleidigung dar."

In vergleichbaren Fällen seien fünf- bis sechsstellige Euro-Beträge gezahlt worden.